Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die nachstehend aufgeführten Lieferbedingungen. Alle mündlichen und tele fonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden.
Unsere Offerten sind unverbindlich.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben.
Unterlagen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung keinen Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Fehlbaren zu vollem Schadenersatz. Das Urheberrecht bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Unsere Preise verstehen sich netto ab Landquart und sind, wenn nicht anders vermerkt, ohne MWSt, Transport, Verpackung,
Versicherung, Montage, Installation und spätere Anwendungsunterstützung.
Auch bei laufenden Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismässige Erhöhung des Preises vor, wenn nach
Vertragsabschluss Werkstoffpreise oder Löhne steigen.
Im Fall von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import- oder Exportkosten behalten wir uns vor, unsere
Preise entsprechend anzupassen.
Bei Bestellungen unter CHF/EUR/GBP 250.00, die nicht über unseren Webshop abgewickelt wurden, verrechnen wir einen
Mindestbestellwertzuschlag von CHF/EUR/GPB 100.00.
Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt in Schweizerfranken, Euro oder Britischem Pfund (analog der jeweiligen
Landeswährung) ohne jeden Abzug zu erfolgen. Sofern eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung in der
Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitsdatum über den Betrag verfügen können. Kosten und Risiko des Zahlungsverkehrs
trägt der Besteller.
Unsere Lieferfristen sind ohne gegenteilige Abmachungen unverbindlich. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben:
a) Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden;
b) wenn ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Lieferanten den geordneten
Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
c) wenn die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich
geändert werden.
Eine Verspätung der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf
Schadenersatz. Eine Verzugsstrafe kann nur bei entsprechender Vereinbarung gefordert werden.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen. Schadenersatzansprüche können nur bei Verschulden unsererseits geltend gemacht werden.
Die Garantie dauert für alle durch uns gelieferten Produkte 24 Monate ab Lieferdatum oder 30 Monate ab Produktionsdatum.
Ausnahme: cegard/Mini-CC mit 36 Elementen haben eine Garantie von 5 Jahren ab Produktionsdatum. Zeigen sich innerhalb
dieser Frist Fabrikations- oder Materialfehler, so übernehmen wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz, Instandstellung oder
erteilen Gutschrift. Es steht uns dabei frei, diese Arbeiten am Montageort vorzunehmen oder die portofreie Rücksendung
via RMA Prozess der schadhaften Teile zu verlangen. Defekte, die durch unrichtige Behandlung, aussergewöhnliche
Beanspruchung, Nichtbeachtung unserer Montage-, Betriebs- und Unterhaltsvorschriften oder durch unerlaubte Eingriffe
entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Unsere Garantieleistungen beziehen sich lediglich auf die von uns gelieferten
Apparate und Teile. Für irgendwelche direkte oder indirekte Schäden haften wir nicht.
Der über die Garantieleistung hinausgehende Support gleich welcher Art wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen
verrechnet.
Die Registration für eine strukturierte Rückführung muss über www.cedes.com/service-support/ erfolgen. Rücksendungen werden nur mit einer RMA-Nr. (Rücksendenummer) angenommen.
Eine Rücksendung von Lagerartikeln kann nur mit vorgängiger Zustimmung der CEDES AG und in Originalverpackung erfolgen. Sofern sich die Artikel in einwandfreiem Zustand befinden, werden Lagerartikel zu maximal 80% des fakturierten Betrages gutgeschrieben.
Beanstandungen werden nur innert acht Tagen nach Erhalt der Lieferung berücksichtigt. Wir behalten uns vor, berechtigte Beanstandungen durch Ersatzlieferung, Instandstellung oder Gutschrift zu erledigen.
Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum, das auch bei Installationen oder Einbau nicht erlischt. Gegenansprüche oder Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung oder zur Aufrechnung ohne unser Einverständnis.
Bei den vorstehenden Offert-, Zahlungs- und Lieferbedingungen gilt auch bei Export ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz von CEDES AG.
CEDES AG ⎜CH-7302 Landquart ⎜Januar 2023