Allgemeine Offert- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die nachstehend aufgeführten Lieferbedingungen. Alle mündlichen und tele­ fonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden.

Offerten

Unsere Offerten sind unverbindlich.

Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben.

Unterlagen und Zeichnungen

Unterlagen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung keinen Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlun­gen verpflichten den Fehlbaren zu vollem Schadenersatz. Das Urheberrecht bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Preisstellung / Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich netto ab Landquart und sind, wenn nicht anders vermerkt, ohne MWSt, Transport, Ver­packung, Versicherung, Montage, Installation und spätere Anwendungsunterstützung.
Auch bei laufenden Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismässige Erhöhung des Preises vor, wenn nach Vertragsabschluss Werkstoffpreise oder Löhne steigen.
Im Fall von Währungsfluktuationen oder anderen Verände­rungen der Import- oder Exportkosten behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend anzupassen.
Bei Bestellungen unter CHF/EUR/GBP 250.00, die nicht über unseren Webshop abgewickelt wurden, verrechnen wir einen Mindestbestellwertzuschlag von CHF/EUR/GPB 100.00.
Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt in Schweizerfranken, Euro oder Britischem Pfund (analog der jeweiligen Landeswährung) ohne jeden Abzug zu erfolgen. Sofern eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitsdatum über den Betrag verfügen können. Kosten und Risiko des Zahlungsverkehrs trägt der Besteller.

Lieferbedingungen

Unsere Lieferfristen sind ohne gegenteilige Abmachungen unverbindlich. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben:

a) Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wer­den;
b) wenn ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwel­cher Art auftreten, die bei uns oder unseren Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
c) wenn die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden.

Eine Verspätung der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Schadenersatz. Eine Verzugsstrafe kann nur bei entspre­chender Vereinbarung gefordert werden.

Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestel­lers, auch bei Frankolieferungen. Schadenersatzansprü­che können nur bei Verschulden unsererseits geltend ge­macht werden.

Garantie

Die Garantie dauert für alle durch uns gelieferten Produkte 24 Monate ab Lieferdatum oder 30 Monate ab Produktionsdatum. Ausnahme: cegard/Mini-CC mit 36 Elementen haben eine Garantie von 5 Jahren ab Produktionsdatum. Zeigen sich innerhalb dieser Frist Fabrikations- oder Materialfehler, so übernehmen wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz, Instandstellung oder erteilen Gutschrift. Es steht uns dabei frei, diese Arbeiten am Montageort vorzunehmen oder die portofreie Rücksendung via RMA Prozess der schadhaften Teile zu verlangen. Defekte, die durch unrichtige Behandlung, aussergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung unserer Montage-, Betriebs- und Unterhaltsvorschriften oder durch unerlaubte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Unsere Garan­tie­leistungen beziehen sich lediglich auf die von uns gelieferten Apparate und Teile. Für irgendwelche direkte oder indi­rekte Schäden haften wir nicht.

Der über die Garantieleistung hinausgehende Support gleich welcher Art wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.

RMA Prozess

Die Registration für eine strukturierte Rückführung muss über www.cedes.com/service-support/ erfolgen. Rücksendungen werden nur mit einer RMA-Nr. (Rücksendenummer) angenommen.

Rücknahme Lagerartikel

Eine Rücksendung von Lagerartikeln kann nur mit vorgängiger Zustimmung der CEDES AG und in Originalverpackung erfolgen. Sofern sich die Artikel in einwandfreiem Zustand befinden, werden Lagerartikel zu maximal 80% des fakturierten Betrages gutgeschrieben.

Ersatzlieferungen

Beanstandungen werden nur innert acht Tagen nach Er­halt der Lieferung berücksichtigt. Wir behalten uns vor, be­rech­tigte Beanstandungen durch Ersatzlieferung, Instand­stel­lung oder Gutschrift zu erledigen.

Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigen­tum, das auch bei Installationen oder Einbau nicht er­lischt. Gegenansprüche oder Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung oder zur Aufrechnung ohne unser Einverständnis.

Recht und Gerichtsstand

Bei den vorstehenden Offert-, Zahlungs- und Lieferbedin­gungen gilt auch bei Export ausschliesslich schweizeri­sches Recht. Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz von CEDES AG.

CEDES AG ⎜CH-7302 Landquart ⎜Januar 2023